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Angesichts der drohenden Energiekrise im Winter haben mehrere Bundesländer eine stärkere Mitsprache bei den Planungen der Bundesnetzagentur für eine mögliche Gasmangellage gefordert. "Das Eintreten einer Gasmangellage hätte erhebliche wirtschaftliche und soziale Auswirkungen und die Entscheidung über eine Rationierung von Gaslieferungen kann insofern nicht einer Bundesbehörde allein überlassen werden", sagte Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) der Zeitung "Die Welt" vom Montag. Der Bund solle "bei der Festlegung der Grundlinien für eine Priorisierung von Gaslieferungen die Länder einbeziehen".
Dabei gehe es um die Wärme- und Stromversorgung für die privaten Verbraucher, aber auch um die Aufrechterhaltung der industriellen Produktion, von der die Wirtschaft und viele Waren des täglichen Gebrauchs abhänge, sagte Tschentscher. Weil die Produktionsketten komplex vernetzt seien, komme es bei möglichen Maßnahmen darauf an, die praktischen Auswirkungen richtig abzuschätzen. "Dabei sind die Kenntnisse der Länder und der regionalen Gasnetzbetreiber von großer Bedeutung."
Die bisherige Rechtslage sieht vor, dass die Bundesnetzagentur in einer Gasmangellage das noch zur Verfügung stehende Gas verteilen würde. Zu einer möglichen Priorisierung von Unternehmen gibt es bislang kaum politische Bestimmungen.
Auch das Land Berlin sieht darin ein Problem. Zwar sei die Bundesnetzagentur per Gesetz "klar in der Pflicht", alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen und eine Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten, sagte Wirtschaftssenator Stephan Schwarz (parteilos). Die Entscheidungen der Behörde würden im Ernstfall jedoch die einzelnen Bundesländer betreffen, weswegen diese "ernsthaft" einbezogen werden müssten. Das bisherige Vorgehen lasse dies "völlig vermissen".
Bei einer Gasmangellage seien "weitreichende Abwägungen" zu treffen, etwa zwischen Privathaushalten und arbeitsplatzrelevanter Industrie, sagte ein Sprecher der saarländischen Staatskanzlei. Dies würde "erhebliche gesellschaftliche, politische und soziale Auswirkungen" haben, was überparteilich zwischen Bund und Ländern beraten werden müsse.
(A.Berg--BBZ)