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Niedersachsen plant keinen Weiterbetrieb des Ende Dezember zur Abschaltung vorgesehenen Akw Emsland. "Der Reaktor wird zum Jahresende vom Netz gehen", sagte Landesumweltminister Olaf Lies (SPD) dem Magazin "Spiegel". "Alles andere macht keinen Sinn."
Zur Begründung verwies Lies auf den Zustand der Brennelemente in dem Reaktor. "Die Brennelemente sind bereits jetzt derart abgebrannt, dass sie nicht mehr genügend Energie haben, um bis zum Jahresende im Vollbetrieb zu laufen." Darum werde das Akw ohnehin bereits im November in einen sogenannten Stauchungsbetrieb gehen.
Neue Brennelemente für das Kraftwerk zu bestellen, lehnte Lies ab. Dann "müssten wir diese vier bis fünf Jahre einsetzen, damit die dann so weit abgebrannt sind, dass man sie einlagern kann", sagte der SPD-Politiker. Dies aber wäre "ein Wiedereinstieg in die Kernenergie, den wir nicht wollen".
Wegen der angespannten Lage bei der Energieversorgung aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wird derzeit darüber diskutiert, die noch am Netz befindlichen drei Atomkraftwerke in Deutschland etwas länger laufen zu lassen. Dies gilt besonders für das bayerische Akw Isar 2, weil dort die Brennelemente noch mehr Reserven haben.
"Für das bayerische Kraftwerk Isar 2 mag eine zeitlich begrenzte Streckung sinnvoll sein", sagte daher auch Lies. Damit könne dort noch für weitere 120 Tage in Volllast Strom erzeugt werden. Für das Akw Emsland gelte das nicht.
Das dritte noch am Netz befindliche Akw ist Neckarwestheim 2 in Baden-Württemberg. Dort wäre technisch eventuell ein begrenzter Streckbetrieb für einige Wochen über den Jahreswechsel hinaus mit den vorhandenen Brennelementen möglich. Vor Entscheidungen darüber will die Bundesregierung das Ergebnis eines derzeit laufenden Stresstests zur Energieversorgung abwarten.
Aus Union und FDP gibt es auch Forderungen nach einem längerfristigen Aufschub oder einer generellen Abkehr vom Atomausstieg. Dies lehnen SPD und Grüne jedoch ab. Auch für einen Streckbetrieb über Ende 2022 hinaus wäre eine Änderung des Atomgesetzes erforderlich.
(Y.Berger--BBZ)