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Wegen der tödlichen Schüsse auf den schwarzen US-Jogger Ahmaud Arbery im Februar 2020 sind der Todesschütze und sein Vater auch in einem zweiten Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Bundesrichterin Lisa Godbey Wood gab am Montag das Strafmaß gegen Travis McMichael und seinen Vater Gregory bekannt, die im Februar eines rassistisch motivierten Hassverbrechens schuldig gesprochen worden waren.
Die Richterin lehnte außerdem einen Antrag der beiden weißen Männer ab, ihre Haftstrafe in einem Bundesgefängnis anstelle einer Justizvollzugsanstalt des Südstaates Georgia absitzen zu dürfen. Ein Nachbar der McMichaels, der sich an der Jagd auf Arbery beteiligt hatte, wurde derweil zu 35 Jahren Haft verurteilt.
Die drei Weißen hatten den joggenden Arbery am 23. Februar 2020 in einem Vorort der Stadt Brunswick in Georgia mit zwei Autos verfolgt, weil sie ihn für einen Einbrecher hielten. Bei einem folgenden Handgemenge erschoss der mit einem Gewehr bewaffnete Travis McMichael den 25-jährigen unbewaffneten Afroamerikaner.
Der Fall wurde erst zweieinhalb Monate später durch die Veröffentlichung eines Handyvideos von der Verfolgungsjagd und Arberys Tod publik. Die Aufnahmen sorgten landesweit für Empörung. Arbery wurde - zusammen mit den von Polizisten getöteten Schwarzen George Floyd und Breonna Taylor - zu einer Symbolfigur der Black-Lives-Matter-Proteste gegen Rassismus in den USA.
Die drei Angreifer wurden zunächst im Januar dieses Jahres in einem Mordprozess auf Landesebene zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Bei dem darauf folgenden zweiten Prozess auf Bundesebene lag der Schwerpunkt - anders als im ersten Verfahren - auf einer mutmaßlichen rassistischen Motivation der Täter. Die Anklage argumentierte, die Männer hätten Arbery wegen seiner Hautfarbe gejagt. Solche doppelten Verfahren sind in den USA selten, aber möglich.
Die McMichaels sitzen bereits lebenslange Haftstrafen ohne Aussicht auf vorzeitige Haftentlassung ab. Ihr Nachbar William Bryan wurde zu lebenslanger Haft mit der Möglichkeit einer Bewährung verurteilt.
(K.Müller--BBZ)