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Die Bundesregierung will Städte und Gemeinden dazu verpflichten, Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten aufzustellen. Gemäß eines am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs muss Trinkwasser künftig "an möglichst vielen öffentlichen Orten frei verfügbar sein", wie das Bundesumweltministerium mitteilte. Trinkbrunnen sollen etwa in Parks und Fußgängerzonen entstehen, "sofern dies technisch machbar ist und dem lokalen Bedarf entspricht".
"Zugang zu Trinkwasser muss für alle Menschen in Deutschland so einfach wie möglich sein", erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Sie verwies insbesondere auch auf "andauernde Hitzewellen". Trinkbrunnen mit Leitungswasser gehörten zu den "Basisbausteinen einer guten Hitzevorsorge". Weil Wasser verpackungsfrei bereitgestellt werde, "profitiert auch die Umwelt".
Nach Angaben des Umweltministeriums gibt es deutschlandweit bereits mehr als 1300 öffentliche Trinkwasserbrunnen. "In einem ersten Schritt sollen Städte und Gemeinden nun etwa 1000 zusätzliche Trinkwasserbrunnen aufstellen", erklärte das Ministerium. Bei Lage, genauer Anzahl und Art der Trinkbrunnen hätten sie "weitgehende Flexibilität".
Der Gesetzesentwurf geht nun in den Bundesrat, dann in den Bundestag.
Der Vorstoß geht auf eine Vorgabe der EU zurück. EU-Parlament, Kommission und die Mitgliedstaaten hatten sich Ende des Jahres 2020 auf eine Reform der Trinkwasserrichtlinie verständigt. Neben strengeren Vorgaben für die Qualität von Trinkwasser mit Blick auf Schadstoffe wird darin auch ein besserer Zugang zu Wasser an öffentlichen Orten vorgeschrieben.
(Y.Berger--BBZ)