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Weniger Städte und Gemeinden in Deutschland haben im vergangenen Jahr die Grundsteuer erhöht als in den Vorjahren. Einer am Freitag veröffentlichten Untersuchung der Beratungsfirma EY zufolge hob etwa jede zwölfte Kommune den Grundsteuer-Hebesatz an. 2020 hatte es in jeder zehnten Kommune Anhebungen gegeben. Für die Steuererklärung wegen der Grundsteuerreform ist derweil mit einer Fristverlängerung zu rechnen.
Im Saarland und in Schleswig-Holstein hoben im vergangenen Jahr mit 17 und 16 Prozent die meisten Städte und Gemeinden den Grundsteuersatz an, in Sachsen und Bayern mit jeweils fünf Prozent die wenigsten. Insgesamt erhöhten laut EY 891 Kommunen die Grundsteuer, 75 senkten sie. Im Vorjahr hatten noch 1070 Städte und Gemeinden den Grundsteuer-Hebesatz heraufgesetzt, 88 setzten ihn ab.
"Die starke konjunkturelle Erholung nach dem Corona-Schock hat zu einer überraschend guten finanziellen Entwicklung bei vielen Kommunen und einem kommunalen Finanzierungsüberschuss von 4,6 Milliarden Euro geführt", erklärte Mattias Schneider von EY. "Der Handlungsdruck ist damit gesunken, weniger Kommunen mussten die Steuern erhöhen."
Im Durchschnitt wird nach wie vor in Nordrhein-Westfalen und den Stadtstaaten am meisten Grundsteuer fällig. In den ostdeutschen Bundesländern sind die Sätze am niedrigsten. So wurden in Nordrhein-Westfalen 2021 im Schnitt 216 Euro fällig, in Brandenburg im Schnitt 110 Euro, wie EY erklärte. Die Grundsteuer muss zahlen, wer im Grundbuch als Eigentümer oder Eigentümerin einer Immobilie eingetragen ist.
Im Zuge der Grundsteuerreform müssen bundesweit Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Dafür müssen viele Hauseigentümer bis Ende Oktober Angaben zu ihrem Grundstück an das Finanzamt übermitteln. Laut Umfrage des "Handelsblatt" bei den Länderfinanzministerien sind bislang jedoch erst rund zehn Prozent der entsprechenden Erklärungen eingegangen.
Der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Florian Köbler, ist sich daher sicher, dass es eine Fristverlängerung über den 31. Oktober hinaus geben wird. "Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche", sagte er dem "Handelsblatt". Eine offizielle Bestätigung dafür gibt es jedoch bislang nicht.
Bis zum Ende des Jahres 2024 wird die Grundsteuer noch nach dem aktuellen Stand berechnet. Dann greifen neue Berechnungsmethoden. Der Eigentümerverband Haus und Grund befürchtet in diesem Zuge "Steuererhöhungen durch die Hintertür", wenn Kommunen ihre Hebesätze nicht an die neue Berechnung anpassen.
(T.Renner--BBZ)