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Der US-Internetkonzern Google geht im Rechtsstreit um eine milliardenschwere EU-Kartellstrafe in Berufung. Das Unternehmen teilte am Donnerstag mit, dass es die 2,4 Milliarden Euro schwere Geldstrafe der EU-Kommission "nach reiflicher Überlegung" nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten will. Demnach gebe es "Bereiche, die einer rechtlichen Klärung bedürfen". Im November hatte das untergeordnete Gericht der Europäischen Union (EuG) die Strafe für Google bestätigt.
Die Kommission hatte die Geldbuße gegen den Suchmaschinenbetreiber 2017 nach einer sieben Jahre dauernden Untersuchung und Beschwerden von Preisvergleichsportalen verhängt. Google habe seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen ganz oben platziert und gleichzeitig Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft, begründete sie ihren Beschluss. Damit habe das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und gegen das EU-Kartellrecht verstoßen. Betroffen sind demnach Suchmaschinenergebnisse in 13 europäischen Ländern, darunter auch Deutschland.
Google war gegen den Kommissionsbeschluss vor das EuG gezogen. Dieses bestätigte die Einschätzung der Kommission weitgehend. Google habe seinen eigenen Dienst der Konkurrenz vorgezogen, statt das beste Ergebnis zuerst anzuzeigen, erklärte es. Konkurrierende Dienste hätten keine Möglichkeit gehabt, in der Suchmaschine ebenso prominent dargestellt zu werden - es sei denn in speziellen Kästen, wenn sie dafür bezahlten.
Google hatte damals mitgeteilt, dass das Unternehmen seit 2017 bereits Änderungen vorgenommen habe, um der Entscheidung der Kommission zu entsprechen. Bis es zu einer EuGH-Entscheidung kommt, kann es weitere zwei Jahre dauern.
Google streitet mit der EU-Kommission zudem über weitere Milliardenstrafen vor Gericht. Eine Klage richtet sich gegen eine 2018 verhängte Rekordstrafe von mehr als 4,3 Milliarden Euro wegen illegaler Praktiken bei Android-Mobilgeräten zur Stärkung der eigenen Suchmaschine. Bei einer anderen Klage geht es um eine Geldbuße von knapp 1,5 Milliarden Euro wegen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem Markt der Online-Werbung.
(S.G.Stein--BBZ)